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   FG Rheinland-Pfalz, 29.08.1986 - 6 K 69/84   

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FG Rheinland-Pfalz, 29.08.1986 - 6 K 69/84 (https://dejure.org/1986,21992)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.08.1986 - 6 K 69/84 (https://dejure.org/1986,21992)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. August 1986 - 6 K 69/84 (https://dejure.org/1986,21992)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 06.09.2006 - XI R 51/05

    Verbösernde Einspruchsentscheidung nach Ergehen eines Teilabhilfebescheids

    Selbst wenn man dies dahin verstünde, dass eine Teilbestandskraft eintreten kann, vermöchte dies nichts daran zu ändern, dass keine Anhaltspunkte dafür zu erkennen sind, dass nach Auffassung des Gesetzgebers ein während des Einspruchsverfahrens zu Gunsten des Steuerpflichtigen gemachter Fehler der Finanzbehörde in einem Änderungsbescheid einen höheren Bestandsschutz genießen sollte als ein vergleichbarer Fehler bei der erstmaligen Veranlagung (vgl. auch Szymczak in Koch/Scholtz, AO, 5. Aufl., § 367 Rz. 13/4; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. August 1986 6 K 69/84, EFG 1989, 18; Seitrich, Betriebs-Berater 1988, 1799, 1800).
  • FG Düsseldorf, 16.08.2005 - 10 K 4173/02

    Verböserung bei zuvor erfolgter Teilabhilfe des Einspruchs bzgl. eben dieser

    Die Rechtsauffassung, dass eine Verböserung im Einspruchsverfahren auch dann noch erfolgen darf, wenn die Finanzbehörde dem Begehren des Einspruchsführers teilweise durch einen Änderungsbescheid entsprochen hat, wird auch in Rechtsprechung (vgl. Finanzgericht - FG - Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. August 1986 6 K 69/84, insoweit in Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1989, 18 nicht abgedruckt, vgl. aber Orientierungssatz im JURIS-Dokument Nr. STRE897006870) und Literatur (vgl. Pahlke/Koenig, Abgabenordnung, 2004, § 367 Rz. 9, und Dumke in Schwarz, Abgabenordnung, § 367 Rz. 46 [98. Lfg. 3/2002]) mehrheitlich vertreten.
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